gesetzlicher Güterstand, Zugewinngemeinschaft, Ausgleich Wertzuwachs während der Ehe Rechtsanwalt Regensburg Fachanwalt





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Grundsätzlich muss der Zugewinnausgleich in bar an den anderen Ehepartner gezahlt werden. Welche Nachteile sind damit verbunden? Wenn die Zugewinngemeinschaft jedoch endet — etwa durch den Tod eines Partners oder eben wegen einer Scheidung — findet ein statt.


Dies ist dann sinnvoll, wenn zu befürchten steht, dass ein Zugewinnausgleich zur Insolvenz eines Betriebes führen könnte. Das ererbte Vermögen wird so behandelt, als ob es bei Heirat bereits vorhanden war. Der Abschluss eines Ehevertrages wegen Immobilienbesitz ist in verschiedenen Fallkonstellationen sinnvoll.


Für wen die gesetzlichen Regeln reichen - Wichtig ist: Auf den Preis, den Sie zahlen, wirkt sich das nicht aus. Es kann jedoch eine Gütertrennung im Falle einer Scheidung vereinbart werden.


Jeder verwaltet sein Vermögen allein, er unterliegt dabei aber einigen Beschränkungen. Verliebt, verlobt — und dann gemeinsam vor den Traualtar. Im Vorfeld der Hochzeit kann es schon mal schlechte Stimmung geben, wenn ein Partner fragt, ob nicht ein sinnvoll wäre. Da schwirrt schnell der Vorwurf im Raum, der eine vertraue dem anderen nicht genug. Deshalb sparen viele Paare dieses Thema erst einmal aus, und das ist auch nicht weiter schlimm. Denn die gesetzlichen Regelungen rund um die Ehe passen für die allermeisten Paare. Dazu gehört auch die sogenannte Zugewinngemeinschaft, die für klare Verhältnisse in finanziellen Angelegenheit sorgt. Das bedeutet Zugewinngemeinschaft Alle, die ohne heiraten, leben rechtlich in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Getrennte Vermögen - Alles, was den Eheleuten vor der Eheschließung jeweils gehört hat, bleibt auch danach jeweils Eigentum des einzelnen Ehepartners. Jeder verwaltet sein Vermögen weiterhin selbst. Wer also zum Beispiel schon vor der Trauung Eigentümer einer Immobilie war, bleibt auch während der Ehe Alleineigentümer. Nicht selten glauben Ehepaare, dass mit der Eheschließung das gesamte Vermögen nun beiden Eheleuten gemeinsam gehört. Das ist nicht richtig, es ändert sich an den Vermögensverhältnissen erst einmal nichts. Keine Übernahme von Schulden - Manchmal bringt der Partner kein Vermögen mit in die Ehe, sondern Schulden. Die Vermögenstrennung in der Zugewinngemeinschaft führt dazu, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen nicht haftet. Das sieht das Gesetz so vor. Paare brauchen wegen vorhandener Schulden also keinen Ehevertrag abschließen, obwohl das viele annehmen. Vermögenserwerb während der Ehe - Auch wer während der Ehe etwas erbt oder kauft, wird alleiniger Eigentümer. Beispiel: Ein Ehepartner erbt während der Ehe ein Haus von seinen Eltern oder bekommt es als Geschenk. Es werden nicht etwa die Eheleute gemeinsam Eigentümer des Hauses. Nur wenn die Ehegatten durch Vertrag gemeinsam Vermögen erwerben, weil sie zum Beispiel zusammen ein Haus kaufen, werden auch beide Eigentümer. Sie sind dann auch gemeinsam für Schulden verantwortlich, wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Verfügungsbeschränkungen in einer Zugewinngemeinschaft Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig, jeder unterliegt jedoch sogenannten Verfügungsbeschränkungen. Er oder sie kann also mit heiraten ohne ehevertrag oder ihrem Vermögen nicht alles machen. Gegenstände des Haushalts Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen, sofern der andere Ehegatte einwilligt. Haushaltsgegenstände sind zum Beispiel die Waschmaschine, der Fernseher oder das Familienauto. Will also ein Partner etwa die Küche verkaufen, muss der andere damit einverstanden sein. Ohne Einverständnis ist der Kaufvertrag unwirksam. Auch heiraten ohne ehevertrag der gilt diese Regelung. Einer darf den Hausrat also auch während der Trennung nicht ohne Einwilligung des anderen versilbern, selbst wenn ihm der Gegenstand gehört. Das Vermögen im Ganzen Ein Ehegatte kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen verfügen. Der Ehemann beispielsweise ist alleiniger Eigentümer einer Immobilie, ansonsten hat er kein weiteres Vermögen. Dann darf er das Haus oder die Wohnung nicht ohne Zustimmung des anderen verkaufen oder verschenken. Eine solche Verfügung ist ohne Zustimmung unwirksam. Zustimmungsfrei sind dagegen Geschäfte, wenn dem Ehegatten bei einem kleineren Vermögen 15 Prozent verbleiben; bei größeren Vermögen liegt die Grenze bei 10 Prozent. Dann hat der vermögende Partner nicht über einen wesentlichen Teil verfügt. Die Rechtsprechung hält ein Vermögen von mehr als 250. Das angerufene Gericht muss eine solche Berechnung anstellen, falls der eine Ehegatte sich dagegen wehrt, dass der vermögende Partner ohne Zustimmung des anderen sein gesamtes Vermögen verschenkt. Beispiel: Der Ehefrau gehört ein Grundstück, das 300. Sie verfügt noch über weiteres Vermögen von etwa 50. Das Grundstück will sie an ihren Sohn aus erster Ehe verschenken. Damit ist ihr Ehemann nicht einverstanden. Das Grundstück macht nicht das ganze Vermögen aus. Vor der Schenkung beläuft sich das auf 350. Verschenkt sie das Grundstück, verbleiben ihr noch 50. Sie würde mit der Schenkung nicht über einen wesentlichen Teil des Vermögens verfügen und kann es deshalb auf ihren Sohn übertragen, ohne dass der Ehemann zustimmen muss. Grundstück mit Nießbrauch oder Wohnrecht - Wer sein Grundstück überträgt, sich aber im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht oder einen einräumen lässt, darf das ohne Zustimmung des Ehegatten machen, sofern ihm mehr als 15 Prozent Restvermögen bei einem kleineren Vermögen verbleiben. Den Wert des Nießbrauchs kann man berechnen, indem man die fiktive Jahresmiete hochrechnet auf die durchschnittliche Lebensdauer des Inhabers des Nießbrauchsrechts. Liest man dort das Alter und Geschlecht des Berechtigten beim Vertragsschluss ab, erhält man die durchschnittliche Lebenserwartung sowie den sogenannten Kapitalwert des Rechts. Die Zahl heißt auch Vervielfältiger. Beispiel: Der Ehefrau gehört ein Haus, das 300. Im Alter von 60 Jahren schenkt sie es ihrem Sohn aus erster Ehe, lässt sich aber ein Nießbrauchsrecht eintragen. Die fiktiven Jahresmiete beträgt 10. Nach der Tabelle liegt die durchschnittliche Lebenserwartung einer jetzt 60-jährigen Frau bei weiteren 25,19 Jahren. Das entspricht einem Kapitalwert Vervielfältiger von 13,192. Dementsprechend ist das Nießbrauchsrecht der Ehefrau mit 131. Zieht man diesen Wert vom Grundstückswert ab, hat die Ehefrau nur über rund 56 Prozent ihres Vermögens verfügt. Da ihr mehr als 10 Prozent verbleiben, kann sie es verschenken, ohne dass ihr Ehemann zustimmen muss. Belastung mit einer Grundschuld - Will ein Eigentümer sein Grundstück mit einer Grundschuld belasten, so ist entscheidend, ob das Grundstück das wesentliche Vermögen dieses Ehepartners ausmacht. Ferner darf die Belastung nicht den Wert des Grundstücks ausschöpfen. Bitte bestätigen Sie jetzt Ihre Anmeldung. Wir haben Ihnen eine E-Mail an Ihre Adresse gesendet. Schauen Sie gleich in Ihr E-Mail-Programm. Sie haben keine E-Mail erhalten. Bitte schauen Sie auch dort einmal nach und fügen die Mail-Adresse von Finanztip. Das passiert beim Ende der Zugewinngemeinschaft Die Zugewinngemeinschaft kann entweder durch Scheidung enden oder weil ein Ehepartner verstorben ist. Bei der Scheidung Auch wenn die Eheleute während der Ehe Vermögen erwerben, gehört es jedem Ehegatten separat. Bei der Ehescheidung fallen diese Vermögenswerte aber grundsätzlich ins Gewicht. Im Rahmen einer Scheidung kann deshalb derjenige, der weniger Vermögen erwirtschaftet oder erworben heiraten ohne ehevertrag, von dem anderen den sogenannten verlangen. Dabei wird das Anfangsvermögen jedes Partners jeweils mit seinem Endvermögen verglichen. Vereinfacht gesagt, wird der geringere Zugewinn von dem höheren abgezogen und das Ergebnis halbiert. Auf diese Hälfte hat dann derjenige, der weniger hinzugewonnen hat, einen Anspruch. Beispiel: Der Ehemann hat während der Ehe 50. Die Ehefrau hat hingegen nur 10. Somit hat die Ehefrau einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns in Höhe von 20. Bei der Berechnung gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Bekommt ein Ehegatte etwas geschenkt oder erbt er Vermögen, so bleibt dieser Vermögenszuwachs beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt. Wie der Zugewinn genau berechnet wird, können Sie im Ratgeber nachlesen. Im Todesfall Endet die Zugewinngemeinschaft dadurch, dass ein Ehepartner stirbt, und hat der Verstorbene kein gemacht, erhält der überlebende Partner zusätzlich zu seinem Erbteil als pauschalen Zugewinnausgleich ein weiteres Viertel der Erbschaft. Insgesamt erbt er also neben Kindern bei gesetzlicher Erbfolge die Hälfte. Die Regelung soll langwierige Rechtstreitigkeiten über die Höhe des Zugewinns vermeiden. Wie der pauschalierte Zugewinnausgleich im Todesfall berechnet wird, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Die Zugewinngemeinschaft ist im Todesfall bei der Erbschaftssteuer ein Vorteil. So können Sie die Zugewinngemeinschaft abändern Für manche Ehepaare passen die Regelungen der Zugewinngemeinschaft zwar grundsätzlich, aber einige Dinge möchten sie doch anders regeln. Das geht, indem sie heiraten ohne ehevertrag Ehevertrag von einem Notar aufsetzen lassen und die Zugewinngemeinschaft abändern. Auf den Todesfall beschränken - Am häufigsten ändern Ehepaare die Zugewinngemeinschaft dahingehend ab, dass der Zugewinnausgleich nur für den Fall des Todes gelten soll. Das führt dazu, dass bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich erfolgt. Wert des Anfangsvermögens festlegen - Manchmal legen Eheleute auch den Wert des Anfangsvermögens fest, um spätere Streitigkeiten darüber zu vermeiden. Mindestdauer der Ehe festlegen - Bei einer Ehe, die höchstens drei Jahre gedauert hat, sieht das Gesetz vor, dass das Scheidungsgericht grundsätzlich keinen vornimmt. Das bedeutet, die während der Ehe erarbeiteten Rentenansprüche werden nicht aufgeteilt. Eine ähnliche Regelung können Eheleute auch für den vereinbaren. So soll ein Zugewinnausgleich heiraten ohne ehevertrag dann stattfinden, wenn die Ehe für eine Mindestdauer Bestand gehabt hat. Unser Rat: Verbinden Sie eine solche Vereinbarung mit einer Kinderklausel. Dann tritt zum Beispiel ab Geburt eines Kindes der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Dadurch ist sichergestellt, dass derjenige, der sich um die Kindererziehung kümmert, auch beim Scheitern einer kurzen Ehe finanziell keine Nachteile hat. Ob in Ihrem Fall eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll ist, sollten Sie unbedingt mit einem Notar klären, der Sie beim Aufsetzen des berät. Das sind die Alternativen zur Zugewinngemeinschaft Neben dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft können Ehepaare in einem Ehevertrag auch eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Gütertrennung - Wer möchte, dass die Vermögen beider Eheleute sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung getrennt bleiben, kann Gütertrennung vereinbaren. Dann fällt im Fall der Scheidung kein an, und es gibt während der Ehe keine Verfügungsbeschränkungen. Jeder Ehegatte kann allein über sein Vermögen verfügen, ohne dass der andere in irgendeinem Fall zustimmen müsste. Die Vereinbarung einer Gütertrennung muss ein Notar in einem beurkunden. Steuerrechtlicher Nachteil der Gütertrennung ist, dass im Falle des Todes eines Ehegatten auf das gesamte Vermögen der Eheleute nach Abzug des Freibetrages Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Im Gegensatz dazu ist bei der Zugewinngemeinschaft der Zugewinn steuerfrei. Gütergemeinschaft - Eheleute können auch eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Dadurch wird das Vermögen der beiden Partner grundsätzlich gemeinschaftliches Vermögen. Auch das, was die Eheleute vor der Ehe alleine besaßen, wird beim Abschluss des gemeinschaftliches Vermögen. Risiken birgt die Gütergemeinschaft, wenn ein Partner vor der Ehe Schulden hatte oder während der Ehe neue Schulden macht. Für diese ist der andere bei einer Gütergemeinschaft mitverantwortlich. Er haftet selbst dann, wenn er den Darlehensvertrag nicht unterschrieben hat und von den Schulden gar nichts weiß. Die Vorschriften zur Gütergemeinschaft sind kompliziert, deshalb wählen Ehepaare sie nur sehr selten als Güterstand. Eine solche Vereinbarung muss ebenfalls ein Notar beurkunden. So finanzieren wir unseren Service und können ihn kostenlos anbieten. Wichtig ist: Auf den Preis, den Sie zahlen, wirkt sich das nicht aus. Und wir verlinken nur auf Angebote, die unsere unabhängigen Experten und Redakteure zuvor uneingeschränkt empfohlen haben. Das hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Sie als Verbraucher ist. Erst wenn das geklärt ist, verhandelt eine andere Abteilung über eine mögliche kostenpflichtige Verlinkung. Mehr zu unserer Arbeitsweise lesen Sie. Britta Beate Schön Finanztip-Expertin für Recht Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig. Die Autorin erreichen Sie unter. Bitte bestätigen Sie jetzt Ihre Anmeldung. Wir haben Ihnen eine E-Mail an Ihre Adresse gesendet. Schauen Sie gleich heiraten ohne ehevertrag Ihr E-Mail-Programm. Sie haben keine E-Mail erhalten. Bitte schauen Sie auch dort einmal nach und fügen die Mail-Adresse von Finanztip. Heiraten ohne ehevertrag Leserin, lieber Leser, Finanztip. In Ihrem Browser wurde Javascript offenbar deaktiviert, daher werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt. Davon betroffen sind auch die Kennzeichnungen von Affiliate-Links, die momentan für Sie nicht sichtbar sind. Mehr über diese Links erfahren Sie in unserem Beitrag. Bitte aktivieren Sie Javascript, um Finanztip.


Expertin beantwortet Fragen zum Thema Heirat und Scheidung
Um zu verhindern, dass nur einer der Ehepartner vom Ehevertrag profitiert, wurde in gewissen Punkten die Vertragsfreiheit im Jahr 2001 eingeschränkt. Vor allem wenn mindestens einer der Ehegatten über größere Vermögenswerte verfügt, die in die Ehe mitgebracht werden, ist es ratsam, bereits vor der Eheschließung vertraglich festzulegen, welcher der Ehepartner welche Werte, seien sie materieller oder finanzieller Natur, in die Ehe mitgebracht hat. Dabei geht der Gesetzgeber von einer normalen häuslichen Gemeinschaft aus, dass der Mann der Verdiener ist und die Frau die Hausfrauen- und Mutterrolle einnimmt. Auf diese Weise wird ein späterer Rechtsstreit verhindert, unter dem ein Kind nur leiden würde. In mehreren Fällen, in denen eine nicht berufstätige sogar schwangere Frau auf Unterhalt und Versorgungsausgleich per Unterschrift verzichtet hat, ist laut Verfassungsrichter sittenwidrig.